Reisehinweise des Auswärtigen Amts
  • Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise
    Freitag, 19. April 2024 15:00 Uhr

    Letzte Änderungen: Aktuelles


    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Im Nordosten Indonesiens ist der Vulkan Ruang ausgebrochen. Auf der Vulkaninsel im Sangihe-Archipel nördlich der Insel Sulawesi hat es seit dem 16. April 2024 mehrere heftige Eruptionen gegeben. Das Gebiet um die Insel ist abgesperrt.
    Der im Norden von Sulawesi gelegene Flughafen Manado ist aktuell nicht geschlossen. 

    • Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über kurzfristige Schließungen, Flugausfälle und Verspätungen.

    Sicherheit

    Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird derzeit abgeraten.

    Terrorismus

    In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko eines Terroranschlags in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet.

    In den Gewässern der Celebessee zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle von Piraterie.
    Insbesondere auf abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis und im indonesischen Teil der Insel Neuguinea besteht das Risiko einer Entführung.

    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen (während des Fastenmonats Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr, sowie im Umfeld wichtiger politischer Ereignisse wie z.B. Wahlen besonders aufmerksam.
    • Unternehmen Sie auf den genannten Inseln und Gewässern keine individuellen, sondern nur organisierte und begleitete Ausflüge.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es aufgrund ethnischer und religiöser Spannungen zu Unruhen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Gebiete wird dennoch empfohlen.

    Für Aufenthalte in den fünf Provinzen im indonesischen Teil der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen. Es kommt regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften.

    Auch in den übrigen Landesteilen und besonders in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.

    • Von Reisen in die fünf Provinzen im indonesischen Teil der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (auch im Transitbereich von Flughäfen) werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Rechtliche Besonderheiten. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten.

    Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Mobiltelefonraub in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte und von motoradfahrenden Reisenden wie auf Bali und Lombok sowie erzwungene Bargeldabhebungen am Geldautomaten kommen regelmäßig vor.

    In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für allein reisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.

    Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
    Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
    Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen. 

    • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und unbekannten Substanzen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Achten Sie auf Ihre Umgebung, insbesondere bei Fahrten mit Mietfahrzeugen, halten Sie möglichst nur an sicher erscheinenden Orten an und Fenster und Türen bei der Fahrt geschlossen.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und beim Bezahlvorgang Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Messenger-Nachrichten, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Siehe Aktuelles

    Erdbeben und Tsunamis

    Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, sodass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können.

    Vulkane

    Das Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum bietet umfangreiche Informationen und Verhaltenshinweise für Reisende, deren Reiseziel die Gefahr von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüchen birgt.

    Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen zeigen erhöhte Aktivität. Die Übersichtsseite der indonesischen Regierung bietet Informationen zu den Gefährdungsstufen und aktuellen Aktivitäten der insgesamt 127 Vulkane. Es wird grundsätzlich empfohlen, die jeweiligen Gefahrenzonen großflächig zu meiden und sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen. Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss bei erhöhter vulkanischer Aktivität gerechnet werden.

    Klima, Überschwemmungen, Waldbrände

    Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
    Weite Teile des Landes sind während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.

    Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastung verursachen.

    Reiseinfos

    Einführung einer Tourismusgebühr für Reisende nach Bali

    Seit dem 14. Februar 2024 wird eine Tourismusgebühr von Reisenden nach Bali erhoben. Die Gebühr von 150.000 IDR pro Person (ca. 10 EUR) kann bereits vor Reiseantritt nach Bali zur Vermeidung zusätzlicher Wartezeiten am Flughafen/Hafen, über das Portal „Love Bali“ bargeldlos gezahlt werden; ein nach der Zahlung übersandter elektronischer QR-Code gilt als Zahlungsbeweis. Weitere Informationen und Hinweise zur Zahlung und geltende Ausnahmen bietet der dortige Frage-und-Antwort-Bereich.

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.

    Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
    Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.

    Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.

    • Nehmen Sie bei allen Unternehmungen stets Geldmittel (Bargeld und Kreditkarten), Essen und Wasser, möglichst vollständig geladene mobile Geräte und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender, aber – zur Vermeidung des Eindrucks des Drogenschmuggels - auch maßvoller Menge mit.
    • Mieten Sie Pkws nur von renommierten Firmen und mit Fahrer; achten Sie auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz.
    • Verzichten Sie auf das Anmieten von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) und auf nächtliche Überlandfahrten.
    • Lassen Sie bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln besondere Vorsicht walten.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Bei dem aus tausenden Inseln bestehenden indonesischen Archipel sind vielfältige regionale und lokale Besonderheiten zu beachten, von denen hier nur auf die Wichtigsten hingewiesen werden kann.

    In der östlichen Provinz Aceh finden Teile der Scharia Anwendung, und zwar sowohl auf muslimische Personen als auch auf Reisende nicht-muslimischen Glaubens. Homosexuelle Beziehungen, Glücksspiel, Alkoholkonsum oder außerehelicher Geschlechtsverkehr können mit Prügelstrafen geahndet werden. In unterschiedlichen Abstufungen gilt Ähnliches in einigen der angrenzenden Gebiete.

    Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamischen Ländern gelten, sollten daher (außer auf Bali) insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens beachtet werden.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für muslimische Personen gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Daher sollte tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand genommen werden und auf dezente, langärmlige Kleidung geachtet werden.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Indonesien, mit Ausnahme der Provinz Aceh, nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Rechtliche Besonderheiten.

    Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
    Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.

    Rechtliche Besonderheiten

    Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
    Selbst Medikamente für den eigenen Bedarf können, insbesondere, wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka, ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

    Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

    Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.

    2022 wurde in Indonesien das neue Strafgesetz beschlossen, dem zufolge u.a. außerehelicher Verkehr mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Anzeigeberechtigt sind dabei ausschließlich enge Verwandte der Betroffenen, sowie die Ehepartner. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten.

    Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.

    Verkehrsunfälle

    Bei Verkehrsunfällen auf Bali kann es dazu kommen, dass ausländische Reisende von der lokalen Polizei vernommen werden und Protokolle bzw. sog. „Peace Letter“ unterschreiben sollen. Diese sollen dazu dienen, eine Einigung unmittelbar nach dem Unfall/Vorfall zu verschriftlichen.

    Es wird davon abgeraten, Protokolle oder Schreiben ohne entsprechende Kenntnisse der Sprache und Rechtslage zu unterschreiben.

    • Lassen Sie sich in solchen Fällen anwaltlich beraten, siehe Informationen der Deutschen Botschaft Jakarta.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Um möglichen Betrug zu vermeiden, sollten Kreditkarten nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Debit- (Girocard)- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles (Tourismusgebühr)

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
    Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indonesiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, nur mit einem vor der Einreise in Deutschland durch die zuständige indonesische Auslandsvertretung erteilten Visum (siehe Visa on Arrival); Die elektronische Beantragung des Visa on Arrival über die entsprechende Webseite ist nicht möglich! Mindestrestgültigkeit sechs Monate bei Einreise.
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkung: nur, wenn nicht verlängert/aktualisiert, siehe Hinweis Visum bei Einreise sowie Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit.

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Siehe Aktuelles (Tourismusgebühr)

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert bzw. mit aktuellerem Bild versehen worden sein. Die indonesischen Grenzbehörden haben in mehreren solchen Fällen bereits die Einreise verweigert bzw. wurde durch Fluggesellschaften die Mitnahme nach Indonesien abgelehnt.

    Die Website zur Beantragung des elektronischen Visa on Arrival unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.

    Pässe, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise benutzt werden. Die indonesischen Grenzbehörden verweigerten in solchen Fällen bereits mehrfach deutschen Staatsangehörigen die Einreise.

    Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.

    Visum

    Siehe Aktuelles (Tourismusgebühr)

    Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Reisepass je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder bei Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder vor Einreise nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

    Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Wird eine möglicherweise erforderliche Arbeitserlaubnis nicht vor der Einreise eingeholt, ist bei der Einreise mit sofortigen Sanktionsmaßnahmen zu rechnen.

    Weitere Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

    • Bitte prüfen Sie bei Geschäftsreisen vor Einreise nach Indonesien, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.

    Visum bei Einreise ("on Arrival")

    Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:

    • Reisepass (mindestens noch sechs Monate gültig, kein vorläufiger Reisepass)
    • Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
    • Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR

    Das Visum (Visa on Arrival) ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien.

    Ein elektronisches Visa on Arrival kann bereits vor Einreise beantragt und bargeldlos bezahlt werden. Eine einmalige elektronische Verlängerung ist möglich.

    Die Website zur Beantragung des elektronischen Visa on arrival unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.

    Visum vor der Einreise

    Ein vor der Einreise erteiltes Visum (kein elektronisches Visa on Arrival) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

    • für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (mindestens sechs Monate gültig).
    • für längerfristige Aufenthalte,
    • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit),

    Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

    Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer

    Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

    Meldepflicht

    Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.

    Minderjährige

    Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien erteilt.

    Einfuhrbestimmungen

    Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung (elektronisches Zollformular) abgegeben werden; diese kann zur Verkürzung etwaiger Wartezeiten am Flughafen auch bereits zwei Tage vor der Einreise (derzeit nur Jakarta und Bali) erfolgen.

    Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien benutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 90 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrgebühren fällig werden.

    Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR (ca. 6.000 EUR) müssen bei Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.

    Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln über dem Gegenwert von 100 Mio. IDR ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank of Indonesia erforderlich.

    Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe Rechtliche Besonderheiten. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.

    Heimtiere

    Informationen bezüglich des Imports von Heimtieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Seit Ende Februar 2024 ist es zu einem deutlichen Anstieg von Denguefieber, teils mit schweren Verläufen, in Indonesien und insbesondere auf Bali, gekommen. Engpässe in der medizinischen Versorgung können nicht ausgeschlossen werden.

    • Achten Sie insbesondere tagsüber und in den Morgen- und Abendstunden auf guten Mückenschutz, siehe Schutz vor Insekten

    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. 

    • Bei Symptomen für Denguefieber, wie z. B. hohem Fieber, starkem Krankheitsgefühl, Ausschlag, starken Kopf-, Muskel-, Knochen- und Gelenkschmerzen oder Symptomen im Bereich des Magen-Darm-Trakts, Husten und Halsschmerzen und insbesondere Warnsymptomen (Blutungen, starke Bauchschmerzen, anhaltendes Erbrechen, Unruhe oder Lethargie) sollte umgehend ärztliche Hilfe gesucht werden.

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine aktuelle Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise nachweisen sollen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist lediglich ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis einschließlich einer Auffrischimpfung innerhalb der letzten zehn Jahre empfohlen.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risko liegt in West-Papua (Irian Jaya) und dem westlichen Teil der Insel Sumba vor. Ein mittleres Risiko besteht auf Kalimantan (Borneo), den vor der Westküste von Sumatra gelegenen Inseln Siberut, Sipura, Pagai Selatan u.a., in Ost Nusa Tanggara auf den östlich von Flores gelegenen Inseln Pantar, Alor, dem östlichen Teil der Insel Timor, den Inselgruppen der Molukken, Raja Ampat, der Inselgruppe südöstlich von Sulawesi sowie über 2.000 m Höhe.

    Ein geringes Risiko besteht in den folgenden Regionen: Bali, Sumatra (einschl. der westlich gelegen Inseln Simeulue, Nias, Tanahbala), Sulawesi, in West Nusa Tenggara alle Inseln von Lombok bis Sumbawa, einschließlich der Gilli-Inseln, auf Flores, Lomblen und dem mittleren und westlichen Teil der Insel Timor. Große Städte wie Jakarta gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 61 %, 37% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Vor allem auf Kalimantan (Borneo) kommt auch P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

    Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist nur noch für Reisen in Teilen Sumbas und Westpapua empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin (off label) und Mefloquin (besondere Auflagen; Kontraindikationen und Nebenwirkungen beachten) erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Japanische Enzephalitis

    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die durch Viren verursacht wird. Diese werden vor allem in der Dämmerung durch Stechmücken übertragen. Das Virus zirkuliert zwischen Stechmücken,  Schweinen und/oder Wasservögeln, wobei die Tiere nicht erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine kausale Therapie gegen die Japanische Encephalitis, allerdings wirksame Impfungen, siehe Japanische Enzephalitis.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

    Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) aufgetreten.

    • Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
    • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

    Tuberkulose

    Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

    • Meiden Sie den Kontakt zu erkrankten Personen.

    Legionellose (Legionärskrankheit)

    2019 sind in bestimmten Ressorts in Kuta, Bali wiederholt Fälle der bakteriellen Erkrankung Legionellose aufgetreten. Die Übertragung der Legionellen erfolgt vor allem durch infizierte Wassertröpfchen, z. B. durch Duschen, Pools und bestimmte Klimaanlagen. Die Infektion kann zu einer schweren Lungenentzündung führen, die der raschen antibiotischen Behandlung bedarf. Typische Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost, schweres Krankheitsgefühl, Husten und ggf. Durchfall und Verwirrtheit.

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser auch beim Duschen und Schwimmen.

    Luftverschmutzung durch Waldbrände

    In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.

    Methanolvergiftungen

    Mehrere Kranken- und Todesfälle auf Bali und Lombok, z. B. nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.

    • Verzichten Sie auf Alkohol unklaren Ursprungs.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen.

    Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise
    Freitag, 19. April 2024 10:00 Uhr

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Auswirkungen des schweren Unwetters in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

    Nach den schwersten Regenfällen seit 75 Jahren kommt es aktuell zu schweren Behinderungen im Straßen- und Flugverkehr, einschließlich Flugumleitungen und -ausfällen. Mit langen Wartezeiten, insbesondere an Flughäfen, aber auch bei der Nutzung jeglicher Verkehrsmittel, ist zu rechnen. Es kommt zu Ausfällen bei der Strom-, Internet- und Wasserversorgung. Überflutete Bereiche sollten gemieden werden.

    Der Flugbetrieb am Dubaier Flughafen (DXB) wird nach und nach wieder aufgenommen. Der jeweils aktuelle Stand kann auf der Webseite des Flughafens eingesehen werden.

    • Bitte achten Sie auf die Hinweise der örtlichen Behörden sowie der Fluglinien und Reiseveranstalter. Sofern Ihr Abflug nicht bestätigt ist, kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie, bevor Sie sich zum Flughafen begeben.
    • Emirates Airlines akzeptiert beim Check-in für Flüge nach DXB vorübergehend nur Passagiere mit finalem Reiseziel Dubai. Das Check-in für Passagiere mit Anschlussflügen ist suspendiert.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

    Innenpolitische Lage

    Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

    • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

    In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

    Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

    Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

    Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.

    Führerschein

    Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine echte Kreditkarte (keine Debit- oder Bankkarte) vorgelegt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

    Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

    Ramadan

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

    LGBTIQ

    Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, s. „Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

    Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

    Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

    Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

    Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) nicht möglich. Wenn bei der Ausreise ein Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz verwendet wird, wird das „residency visa“ von den emiratischen Behörden ungültig gemacht.

    Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

    Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
    Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

    Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

    Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

    Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

    Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

    Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

    Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

    In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

    Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

    Telefonieren

    Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Nein
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

    • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

    Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

    Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

    Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

    Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

    Flughafentransit

    Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
    Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

    Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

    Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

    Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

    An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

    Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
    Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
    Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

    Medikamente

    Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

    Ausführliche Informationen bietet das VAE Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

    Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

    Heimtiere

    Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Medizinische Versorgung

    Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
    Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise
    Donnerstag, 18. April 2024 16:15 Uhr

    Letzte Änderungen: Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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    Sicherheit

    Terrorismus

    Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.

    • Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Nach der friedlichen Amtsübernahme durch Präsident Adama Barrow 2017 durchläuft Gambia nach 22 Jahren autokratischer Herrschaft eine demokratische Entwicklung und ist relativ stabil. Die beiden letzten Präsidentschaftswahlen (2021 und 2022) verliefen ohne größere Zwischenfälle.

    Es gibt einige Kontrollpunkte, vor allem in und um die Hauptstadt Banjul. Verkehrsbehinderungen sind auch in Gambia nicht ausgeschlossen.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Lage im Land.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Kriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt vor allem im Großraum Serrekunda und in der Küstenregion (vor allem an unbewachten Strandabschnitten, auf Märkten, in Bars und auf Fähren) vor; häufig in Verbindung mit Gewaltandrohung oder -anwendung. Auch werden hin und wieder tatsächliche oder vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.

    In den Touristengebieten kommt es verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen.

    • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge, insbesondere nicht am Strand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten und auf Fähren besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Facebook-Anfragen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht subtropisches Klima mit zwei Jahreszeiten: von Ende Oktober bis Juni ist Trockenzeit mit keinem oder sehr geringem Niederschlag. Während der Regenzeit von ca. Juni bis Oktober kann es zu Überschwemmungen und Tropenstürmen kommen. Abgelegene Teile des Landes können über längere Zeit unzugänglich sein.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.

    Zuständige Auslandsvertretung

    Zuständig ist die Deutsche Botschaft Gambia, die jedoch nur Nothilfe leistet. Die Erteilung von Visa und Rechts- und Konsularaufgaben übernimmt die Deutsche Botschaft Dakar/Senegal.

    Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.

    Infrastruktur/Verkehr

    Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos und Fahrräder ohne Licht unterwegs.

    Zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma führt eine mautpflichtige Brücke über den Fluss Gambia. Der normalerweise dort auch existierende Fährverkehr ist bis auf Weiteres ausgesetzt.

    • Vermeiden Sie Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Führen Sie bei Überquerung des Gambia unbedingt Ihren Reisepass mit.
    • Seien Sie bei Reisen besonders vorsichtig.
    • Bei Reisen in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea Bissau.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.

    • Kleiden Sie sich nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.

    Das Fotografieren oder Filmen von Behörden/Beamten (z.B. am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt. 

    • Sehen Sie auch davon ab, belebte Orte wie z.B. Märkte zu fotografieren, da dies von der lokalen Bevölkerung nicht gerne gesehen wird.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Gambia strafbar und können mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr, der Verkauf und Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt.

    Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

    Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.

    Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung von Staatspräsident Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.

    Die Haftbedingungen entsprechen in keinster Weise europäischem Standard.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Dalasi (GMD), mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur selten gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der GMD nicht konvertierbar. In Gambia wird vorrangig bar bezahlt. In Geschäften, Restaurants kann nur in sehr wenigen Ausnahmen mit Debit (Girocard)-/Kreditkarte bezahlt werden. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Debitkarte Geld abgehoben werden, wobei jedoch eine Gebühr erhoben wird. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das bei Einreise kostenlos für 21 bis 28 Tage erteilt wird.
    Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss das Visum gebührenpflichtig beim gambischen "Immigration Department" verlängert werden.

    Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.

    Erfassung biometrischer Daten bei Ein- und Ausreise

    Reisende müssen bei Ein- und Ausreise damit rechnen, dass ihre Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.

    Minderjährige

    Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine englischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.

    Dinge des täglichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt. Einige verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente (mit Inhaltsstoff Codein oder Diazepam) sind nach den gambischen Drogengesetzen verboten.

    Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren streng.

    Die Vorschriften zur Einfuhr von Pkw ändern sich regelmäßig. 

    Heimtiere

    Heimtiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen, das an den Director of Livestock Services, ABUKO gefaxt werden muss. Informationen hierzu bietet die gambische Botschaft in Brüssel.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. 

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine  Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. 

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

     

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Gambia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Die überwiegend vorkommende Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen vorkommen.

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Gambia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. 
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. 

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise
    Donnerstag, 18. April 2024 14:30 Uhr

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

    Demonstrationen und Proteste

    Derzeit finden in Tiflis und in anderen größeren Städten Georgiens Proteste gegen die geplante Verabschiedung des Gesetzes über die Transparenz ausländischer Einflussnahme statt.

    Insbesondere rund um das Parlament in Tiflis kommt es seit mehreren Tagen zu Demonstrationen mit hohen Teilnehmerzahlen. Dabei können vereinzelte, gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.

    • Informieren Sie sich tagesaktuell über die lokalen, internationalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage.
    • Beschränken Sie Fahrten in der Nähe des Parlaments auf das absolut Notwendigste.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

    Sicherheit

    Von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen wird dringend abgeraten.

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Südossetien und Abchasien

    Abchasien und Südossetien befinden sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung. In den Gebieten und an ihren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen ist derzeit stabil, kann sich aber jederzeit ändern. Die lokalen Medien sollten aufmerksam verfolgt werden. Die Durchführbarkeit von Rettungsflügen in diese Gebiete ist nicht sichergestellt. Auch konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden.

    Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus sowie eine Ausreise aus Georgien über die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien nach Russland wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.

    Bei (erneuten) Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor eine illegale Ein- oder Ausreise stattgefunden hat. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen – Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das georgische Außenministerium und der Staatsminister für Versöhnung und bürgerliche Gleichstellung.

    Seit dem Krieg im Jahr 2008 besteht an der Verwaltungsgrenze zu Südossetien eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.

    Übrige Landesteile

    Die Lage im übrigen Georgien ist stabil.

    Die Nutzung der Hauptverbindungsstraßen, die nahe an Südossetien und Abchasien vorbeiführen, ist unproblematisch.
    Am Klosterkomplex Dawit Garedscha an der Grenze zum Nachbarland Aserbaidschan kann es zu verstärkter Präsenz von Sicherheitsorganen der beiden Länder kommen.

    Kriminalität

    Es kommt zur üblichen Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in touristisch stark frequentierten Orten. Gewaltakte wie sexuelle Übergriffe, Autoraub ("Carjacking") und gewaltsame Wohnungseinbrüche sind selten.

    • Meiden Sie abgeschiedene Gegenden nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Das Klima ist im Westen warm und subtropisch-feucht und im Osten gemäßigt.

    Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. In den Bergregionen kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, wodurch Straßen blockiert, Stromleitungen beschädigt oder zeitweise auch einzelne Regionen von der Außenwelt abgeschnitten sein können. Es ist insbesondere bei hohen Niederschlägen Achtsamkeit geboten.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Informieren Sie sich während Reisen in die Bergregionen über die lokalen Medien, ob die Gefahr von Unwettern besteht.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards ist im Inlandsflugverkehr nicht garantiert. Es kommt zudem zu größeren Verspätungen.

    Die Einreise auf dem Landweg ist über die Türkei, Armenien und Russland möglich. Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, müssen den Grenzübergang Dariali/Hoher Lars an der M3, die sogenannte „Georgische Heerstraße“, nutzen. Kapazitätsbedingte Schwierigkeiten beim Grenzübertritt und daraus resultierende Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.

    Die schlechten Straßenverhältnisse außerhalb der Hauptstrecken, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge und das oft problematische Fahrverhalten Einheimischer erhöhen die Unfallgefahr im Straßenverkehr erheblich. Eine schnelle medizinische Versorgung kann außerhalb von Städten häufig nicht gewährleistet werden. Abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Alkohol am Steuer ist verboten (0,0 Promille).

    • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Sicherheitslage im Nordkaukasus und beachten Sie, dass von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten wird, siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation.
    • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb der Städte.

    Führerschein

    Ein in der EU ausgestellter Führerschein bzw. der internationale Führerschein werden anerkannt.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Georgien nicht strafbar, es gilt ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Die Akzeptanz von LGBTIQ ist in Teilen der georgischen Gesellschaft jedoch weiterhin sehr gering. Daher können Übergriffe auf diese Personengruppen nicht ausgeschlossen werden. LGTBIQ-Demonstrationen und öffentliche Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren von der Polizei geschützt; dennoch konnten Tätlichkeiten und Übergriffe von radikalen Gegendemonstranten nicht gänzlich verhindert werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Illegaler Besitz von Drogen wird strafrechtlich geahndet und mit z.T. hohen Strafen – von Strafzahlungen bis zu lebenslänglicher Haft – belegt. Dies gilt bereits bei kleinsten Mengen. Bei Drogenschmuggel in größerem Umfang droht bis zu 20-jährige oder lebenslängliche Haft.

    Unbedingt notwendig ist daher auch schon bei der Einfuhr narkotischer oder psychotroper Stoffe für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht, um einen evtl. Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Bei besonderen Bedürfnissen an Medikamenten sollte vor Einreise dringend Kontakt mit den zuständigen georgischen Stellen aufgenommen werden, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet der Revenue Service des georgischen Finanzministeriums.

    Die Mitnahme einer üblichen „Reiseapotheke“ mit für Georgien zulässigen Medikamenten, die den Umfang von zehn Standard-Verpackungen an Medikamenten nicht überschreitet, ist unbedenklich. Darüberhinausgehende Mengen sind dokumentationspflichtig (Atteste, Rezepte). Erfahrungsgemäß empfiehlt sich vor allem bei Schmerzmitteln die vorherige Klärung, ob der enthaltene Wirkstoff nach Georgien eingeführt werden darf. Ansprechpartner ist auch hier der vorgenannte Revenue Service des georgischen Finanzministeriums sowie ggf. die Vertretungen von Georgien in Deutschland.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Lari (GEL). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind an vielen Orten möglich. EUR können recht problemlos umgetauscht werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Georgiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
    • Vorläufiger Personalausweis: nicht bekannt
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
    Bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise und dem Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum.

    Längerfristiger Aufenthalt

    Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium/Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so rechtzeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten bietet Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden.

    Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

    Minderjährige

    Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern ist die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils empfehlenswert. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

    Einfuhrbestimmungen

    Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL deklariert werden.

    Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren/Zigarillos) und Alkohol (max. 4 l). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig 5 oder 12 Prozent.

    Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.

    Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente.

    Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.

    Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.

    Einreise mit dem Pkw

    Bei Einreise mit dem eigenen Pkw nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Land vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.

    Vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z.B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen – inklusive interaktiver Karte – wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar.

    Heimtiere

    Reisende sollten sich vor Reisebuchung über die georgischen Einzelbestimmungen bezüglich der Einfuhr, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie über die Liste verbotener Hunderassen („Kampfhunde") informieren. Die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland und die ansässigen Touristenauskünfte informieren darüber. Allgemeine Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfung wird bei Kurzzeitaufenthalten eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Tuberkulose

    Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.

    • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

    Tollwut

    Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Georgien wird die Erkrankung insbesondere durch streunende Hunde übertragen. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Hunden.
    • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
    • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis ist unzureichend. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache oder aber der russischen Sprache notwendig. Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken ist oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind.

    Operative Eingriffe und nicht dringende Zahnbehandlungen sollten in Deutschland durchgeführt werden.

    Für ambulante Behandlungen leichter Erkrankungen wird der „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Taschkent-Str. 22 (+995-32-2251991) empfohlen. Die Deutsche Botschaft Tiflis kann Adressen weiterer Allgemein- und Fachärzte zur Verfügung stellen.

    In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.

    In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Angola: Reise- und Sicherheitshinweise
    Donnerstag, 18. April 2024 12:00 Uhr

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die innenpolitische Lage in Angola ist überwiegend stabil.

    Die meisten Landminen aus der Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht jedoch weiterhin eine Gefahr durch Minen. Bei der Fahrt abseits von Straßen ist daher Vorsicht geboten. Über Risiken an spezifischen Reiserouten sollten Erkundigungen eingeholt werden. HALO Trust verfügt über Übersichten der erfassten Minen.

    In der Provinz Cabinda gibt es noch kleinere sezessionistische Bewegungen. Die Sicherheitslage hat sich verbessert, bleibt jedoch aufgrund spontaner Demonstrationen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage angespannt.

    In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin unsicher. 2021 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften.

    • Verzichten Sie möglichst auf Reisen nach Cabinda und in die Diamantengebiete der Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist hoch. Gewöhnlich ist ein Anstieg der Kriminalität in den Monaten November bis Januar zu verzeichnen, insbesondere bei Raubüberfällen und Diebstählen. Bewaffnete Überfälle und Diebstähle kommen vor allem in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch in belebten Umgebungen wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels, statt. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Fahrzeuge verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben. Die Überfälle werden teilweise durch Ablenkungsmanöver eingeleitet, wie das Vortäuschen bzw. gezielte Provokation eines Unfalls oder mit Wasserflaschen, die zwischen Reifen und Karosserie gesteckt werden. Diese Überfälle erfolgen unabhängig von der Tageszeit überwiegend durch bewaffnete Täter auf Motorrollern. Ausländer sind bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Dabei haben es die Täter nicht nur auf Bargeld, sondern auch auf Kreditkarten und Mobiltelefone abgesehen.

    • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr, die Täter könnten bewaffnet sein.
    • Vermeiden Sie Spaziergänge vor allem nach Einbruch der Dunkelheit möglichst, auch auf der Promenade Marginal.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit und verzichten Sie möglichst auf die Mitnahme Ihrer Kreditkarte.
    • Vermeiden Sie es Schmuck und Uhren offen zu tragen.
    • Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Vermeiden Sie die Teilnahme an Demonstrationen.
    • Seien Sie beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Öffentlichkeit besonders umsichtig.
    • Achten Sie während des Autofahrens besonders auf herannahende Motorroller.
    • Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. sollten Sie nie sichtbar im Auto liegen lassen.
    • Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Nutzen Sie stattdessen Taxi-Apps (zwei Apps arbeiten mit Geolokalisation).
    • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Das Klima an der Küste und im Norden des Landes ist tropisch, im Hochland und im Süden gemäßigt-tropisch, im Südosten heiß und trocken.

    In Angola beginnt die Regenzeit im Norden im September, im Süden gegen Ende November und dauert jeweils bis April an. In dieser Zeit ist mit intensiven Regenfällen und Überschwemmungen zu rechnen.

    • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt Inlandsflüge und Busverbindungen sowie einige wenige Eisenbahnverbindungen im Land. Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Die Anzahl der Omnibusse ist relativ gering. Sie verkehren unregelmäßig, sind oft stark überfüllt und die Fahrtrouten sind für Besucher nur schwer nachvollziehbar. Reguläre Taxis sind nur eingeschränkt verfügbar und in der Regel teuer. Eine Alternative hierzu bildet die Nutzung einer Taxi-App, z.B. von Yango, Heetch oder T‘Leva. „Informelle“ Taxis und Kleinbusse, sog. "Candongueiros", sind bei fehlenden Orts- und Sprachkenntnissen nicht geeignet.

    Das Straßennetz wird weiter ausgebaut. Die Mehrzahl der Provinzhauptstädte ist inzwischen auf asphaltierten Fernstraßen erreichbar. In der Regenzeit werden viele Straßen insbesondere in den östlichen, nördlichen und südlichen Landesteilen unpassierbar. Überlandfahrten bringen wegen des schlechten Zustandes der Fahrzeuge und Straßen (Schlaglöcher) sowie der zuweilen unvorsichtigen oder durch Alkohol beeinträchtigten Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer und hohen Verkehrsaufkommens ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich. Die medizinische und Kfz-technische Versorgung außerhalb Luandas ist stark eingeschränkt, außerhalb der Städte besteht teilweise keine Mobilfunkverbindung.

    Fahrzeugkontrollen durch die Polizei werden oft dazu genutzt, wegen angeblicher Regelübertretungen Bußgelder zu verhängen.

    • Achten Sie darauf, bei Ankunft am Flughafen abgeholt und von Ortskundigen begleitet zu werden.
    • Verzichten Sie als Kurzzeitbesucher möglichst darauf, selbst Auto zu fahren.
    • Führen Sie Fahrten außerhalb Luandas möglichst im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) durch.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Parken Sie nur auf gut beleuchteten Parkplätzen.
    • Halten Sie Fenster und Türen während des Fahrens verschlossen und verriegelt.
    • Achten und bestehen Sie ggf. auf die korrekte Ausstellung eines Strafzettels ("Multa").

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und wird nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein anerkannt. Für den deutschen Führerschein sollte eine Übersetzung in portugiesischer Sprache mitgeführt werden.

    Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge

    Die Botschaften und Konsulate sowohl Angolas als auch der Demokratischen Republik Kongo in der Republik Kongo (Kongo-Brazzaville) stellen Visa nur an Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in der Republik Kongo aus.

    • Beantragen Sie vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung der Republik Angola ein Visum, wenn die Einreise aus der Republik Kongo oder der Demokratischen Republik Kongo nach Angola beabsichtigt ist.

    LGBTIQ

    Die Neufassung des angolanischen Strafgesetzbuches enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen. Die angolanische Verfassung enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot, stellt sexuelle Orientierung und sexuelle Identität jedoch nicht als gesondertes Merkmal hervor. Ausländer müssen nicht mit Anfeindungen rechnen, sollten jedoch beachten, dass das Zeigen von Zuneigung in der Öffentlichkeit unter gleichgeschlechtlichen Paaren nicht üblich ist.

    Rechtliche Besonderheiten

    Beim Fotografieren öffentlicher Gebäude in Angola ist Vorsicht geboten. Wachen oder Uniformierte sollten um vorherige Erlaubnis gefragt werden.
    Fotografierverbote gelten insbesondere für strategisch wichtige Verkehrsanlagen (z.B. Flughafen), für militärische und polizeiliche Anlagen/Fahrzeuge/Regierungsgebäude sowie deren Personal. Bei Zuwiderhandlung besteht das Risiko, dass die Fotoausrüstung beschlagnahmt werden kann. Auch eine Festnahme kann nicht ausgeschlossen werden.

    In Angola besteht eine Ausweispflicht. Dies kann auch in Form einer beglaubigten Kopie der Datenseite des Reisedokuments und des Visums erbracht werden.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Kwanza (AOA). Nur in größeren Hotels und in einigen wenigen Restaurants werden internationale Kreditkarten akzeptiert. Sonstige Rechnungen werden bar in AOA beglichen. Geldautomaten (Bargeldabhebung nur mit VISA-Karte möglich) sind in Luanda am Flughafen, in größeren Hotels und Supermärkten, sowie – auch in den Provinzstädten – an Banken vorhanden, aber nicht immer befüllt. Täglich können max. 40.000,00 AOA abgehoben werden. Am Flughafen (Wechselstube) und in einigen Hotels besteht außerdem die Möglichkeit Bargeld (EUR und USD) in AOA zu wechseln.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Angolas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein. Siehe auch Gesundheit – Impfschutz. 

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige können seit Oktober 2023 zu touristischen Zwecken und Privatbesuchen ohne Visum in die Republik Angola einreisen und sich dort 30 Tage visumfrei aufhalten. Es wird bei der Einreise lediglich die Vorlage eines gültigen Reisepasses verlangt.

    Andere Reisezwecke:

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise persönlich bei einer der angolanischen Auslandsvertretungen wie der Botschaft der Republik Angola beantragt werden muss. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel bis zu vier Wochen.

    Geschäftsvisa können auch elektronisch über das SME Portal beantragt werden. Nach Absendung des Antrags soll der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Vorabgenehmigung („pre-autorização“) erhalten.

    Diese Vorabgenehmigung muss dann bei der Einreise gemeinsam mit den bei der auf der Webseite aufgelisteten Antragsunterlagen vorgelegt werden. Es sollte genügend Bargeld für die Entrichtung der Visagebühr mitgeführt werden. Die Bearbeitung von Online-Anträgen erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche, verläuft jedoch nicht immer zuverlässig.

    Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise ist jedoch auf 30 Tage beschränkt. Visa können nach Einreise in Angola bei den zuständigen angolanischen Behörden („SME“) maximal zwei Mal um jeweils 30 Tage verlängert werden.

    Minderjährige

    Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in portugiesischer Sprache mitführen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. Zudem ist die Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Übersetzung in die portugiesische Sprache, notwendig.

    Einfuhrbestimmungen

    Für nicht in Angola ansässige Personen liegt die Höchstgrenze für die anmeldefreie Einfuhr von Devisen bei dem Gegenwert von 5.000 USD für Volljährige und 1.500 USD für Minderjährige.
    Darüber hinaus gehende Beträge sind bei der Ein- und Ausreise zu deklarieren.
    Zur Ausfuhr von höheren als den genannten Beträgen wird die Genehmigung der Nationalbank benötigt.
    Die Ein- und Ausfuhr von AOA ist für alle Reisenden max. bis 50.000 AOA erlaubt.

    Bei Einreise am internationalen Flughafen Luanda werden strenge Zollkontrollen des Reisegepäcks durchgeführt. Insbesondere gelten Höchstgrenzen für zollfrei einführbare Güter zum persönlichen Gebrauch, siehe auch Webseite des internationalen Flughafens Luanda.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Angola ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Für Personen, die aus Deutschland einreisen, ist keine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    Bei Einreise aus anderen Ländern kann am Grenzübergang der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt werden.

    • Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei der für Ihren Wohnort zuständigen angolanischen Vertretung bzgl. der Notwendigkeit eines Gelbfieberimpfnachweises, wenn sie nicht direkt aus Deutschland nach Angola reisen (Botschaft oder Generalkonsulat).
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

    Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

    In den nördlichen Provinzen kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (Tse-Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

    • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

    Medizinische Versorgung

    Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden.
    In Luanda gibt es jedoch einige gut ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Portugiesische Sprachkenntnisse sind notwendig, Ärzte sprechen selten Englisch. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können dort auch behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie dennoch eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung (Reisewarnung)
    Dienstag, 22. November 2022 14:00 Uhr

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

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    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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    Aktuelles

    Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen.

    In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt. Einzelheiten siehe Innenpolitische Lage.

    Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort.

    Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist nur auf dem Landweg möglich.

    Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist nicht möglich.

    In Kyjiw und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.

    Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kyjiw in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch nur in Ausnahmefällen konsularische Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.

    Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
    • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
    • Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
    • Wenden Sie sich in Notfällen bitte an das Auswärtige Amt.
    • Halten Sie evtl. verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.

    Innenpolitische Lage

    Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Kampfhandlungen konzentrieren sich derzeit auf den Osten und den Süden der Ukraine. Im ganzen Land finden Raketen- und Luftangriffe (neuerdings auch mit sog. Kamikaze-Drohnen) statt, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.

    Überall im Land besteht die Gefahr von nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.  

    Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson

    Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
    Konsularischer Schutz kann dort derzeit nicht gewährt werden.

    Krim

    Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
    Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
    Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
    Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.

    Kriminalität

    Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung besteht landesweit ein ständiges, erhöhtes Gewalt- und Kriminalitätsrisiko.

    Natur und Klima

    Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.

    Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.

    Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung für die Ukraine.

    Infrastruktur/Verkehr

    Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen stark beeinträchtigt. Der ukrainische Luftraum ist gesperrt. Der Straßenverkehr ist durch Beschädigungen und Kontrollstellen verlangsamt.

    In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.

    Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.

    Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.

    Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes wird stets ein Strafmandat erteilt, das vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlt werden muss.

    • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
    • Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
    • Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
    • Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
    • Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
    • Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in ukrainischer Sprache (möglichst mit notarieller Beglaubigung und Apostille) mit sich führen.

    LGBTIQ

    Homosexualität ist in der Ukraine seit 1991 nicht mehr strafbar. Dennoch bestehen, auch aufgrund der eindeutigen Positionierung der Kirchen, in der Gesellschaft weiterhin deutliche Vorbehalte gegen LGBTIQ+-Personen. Gelegentlich kommt es im Zusammenhang mit LGBTIQ+-Veranstaltungen zu Besetzungen von Veranstaltungsorten und Angriffe auf deren Teilnehmer. Die Polizei ist beim Schutz der Veranstaltungen in der Regel kooperativ, allerdings mangelt es häufig an anschließender Strafverfolgung.

    Seit 2016 kam es bei der jährlichen Kyiv Pride (Equality March) mit mehreren Tausend Teilnehmern nicht mehr zu Zwischenfällen, da die Veranstaltung durch eine große Zahl von Ordnungskräften geschützt und Gegendemonstranten ferngehalten wurden. Auch in anderen Städten konnten öffentliche LGBTIQ+-Veranstaltungen (Odessa, Cherson, Krywy Rih, Saporischschja u.a.) unter erheblichem Polizeischutz durchgeführt werden. Dennoch kam es in Einzelfällen nach den Veranstaltungen zu körperlichen Angriffen auf Teilnehmer.

    In den von Russland kontrollierten Gebieten einschließlich der Krim haben sich die Bedingungen für LGBTIQ+-Personen drastisch verschlechtert, u.a. aufgrund der dortigen strafrechtlichen Verfolgung von „homosexueller Propaganda“. Transgender-Personen werden dort als psychisch krank stigmatisiert und diskriminiert.

    • Seien Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit in der Öffentlichkeit zurückhaltend und vermeiden Sie den sichtbaren Austausch von Zärtlichkeiten.
    • Im Zusammenhang mit LGTBIQ+-Veranstaltungen folgen Sie den Ratschlägen der Veranstalter und verzichten Sie auf Sichtbarkeit vor und nach der Veranstaltung, auch durch Verzicht auf Symbolik.
    • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ+.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit bis zu ca. 700 EUR Strafe oder Führerscheinentzug für drei bis vier Jahre geahndet werden.

    Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für vier bis fünf Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10 bis15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen, die bei einer Kontrolle ihren Führerschein nicht vorzeigen können, haben mit einer Strafe von ca. 1.000 EUR und mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu rechnen.

    Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder -handel innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu 12 Jahren bestraft.

    Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.

    • Beachten Sie das Alkohol- und Drogenverbot beim Autofahren.
    • Halten Sie sich von Drogen fern.
    • Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen.
    • Informieren Sie sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen bei den zuständigen Stellen.

    Geld/Kreditkarten

    Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen ist die Bargeldversorgung in der Ukraine inklusive der Geldautomaten nicht überall sichergestellt. Landeswährung ist die Hrywna (UAH).

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
    Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Ukraine sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja.
    • Vorläufiger Reisepass: Ja.
    • Personalausweis: Nein.
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein.
    • Kinderreisepass: Ja.

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

    Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze bzw. bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss dabei gerechnet werden.

    Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tage je 180 Tage kein Visum.

    Regionale Lage

    Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
    Wer länger als 90 Tage am Stück in der Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.

    Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

    Finanzierungsnachweis

    Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit plus fünf Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2019) ein Betrag von ca. 1.355 EUR monatlich oder ca. 45 EUR pro Tag plus ca. 340 EUR. Als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen.

    • Führen Sie die entsprechenden Nachweise mit.

    Krankenversicherungspflicht

    Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.

    HIV-Test

    Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

    Einreise mit Kfz

    Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen. Als Nachweis für die rechtmäßige Fahrzeugnutzung, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.

    Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    Aufenthaltsverlängerung

    Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

    Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk

    Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang oder die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgenden Webseiten entnommen werden:

    Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts ist strafbar.

    Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

    Einfuhrbestimmungen

    Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Zolldienst der Ukraine.

    Richten Sie Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache an den Staatlichen Zolldienst der Ukraine, Tel.: +380 44 481 20 41, E-Mail: [email protected] oder schreiben Sie eine Mitteilung im Beschwerdebearbeitungssystem.

    Der ukrainische Zoll kann mitgeführtes Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet wurden.

    • Füllen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus.

    Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind.

    • Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die einschlägigen Gesetze zeigen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

    Ein- und Ausfuhr von Devisen

    Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 EUR (oder Äquivalent dieser Summe in anderer auch ukrainischer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar, Schecks oder in Bankedelmetallen ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüberhinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Juristische Personen können durch einen Repräsentanten Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig. Bei Beträgen über 10.000 EUR ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.

    Einfuhr von Fahrzeugen

    Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKWs mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 30 Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als 30 Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen der ukrainische Zoll (zur Zollabfertigung) sowie die örtlichen Servicestellen des Ukrainischen Innenministeriums (hinsichtlich der Zulassungsnotwendigkeiten).

    Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine

    Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

    Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:

    • Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
    • Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
    • Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.

    "Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
    In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilen die lokalen Behörden.

    Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.

    Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.

    Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein maximal zehn Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.

    • Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt.

    Gesundheit

    Impfschutz

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten.
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis

    Teile der Ukraine sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Ein Risiko besteht v.a. in den Monaten April bis Oktober im Süden auf der von Russland annektierten Krim und in den nordwestlichen Landesteilen (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Ukraine endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. Borreliose übertragen.

    • Suchen Sie den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen Sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In der Ukraine treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Radioaktive Risiken

    Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden weite Gebiete stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in den meisten Landesteilen ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich.

    • Verzehren Sie aus Vorsorgegründen keine Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild sowie einheimische Milchprodukten aus den belasteten Regionen. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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