Reisehinweise des Auswärtigen Amts
  • Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise
    Donnerstag, 2. Mai 2024 14:45 Uhr

    Letzte Änderungen:

    Aktuelles – Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

    Aufgrund heftiger Regenfälle kommt es derzeit in weiten Teilen Tansanias (insbesondere Küstenregion und Daressalam sowie der tansanische Norden in der Kilimanjaro-Region) zu Überschwemmungen, reißenden Flüssen, Erdrutschen, Schlammlawinen, umstürzenden Bäumen sowie gerissenen Stromleitungen. Auch die Hauptstadt Daressalam und angrenzende Küstenregion ist hiervon betroffen.

    • Seien Sie besonders umsichtig und verlassen Sie Ihre sichere Unterkunft bei schweren Regenfällen nicht. Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Sollten Sie eine Reise nach Tansania planen, klären Sie ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
    • Erkundigen Sie sich ggf. vor Ihrem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Ihr Flug nach und von Tansania wie geplant fliegen kann.
    • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.

    Sicherheit

    Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) wird abgeraten.

    Terrorismus

    Die Sicherheitslage in Tansania hat sich seit Anfang 2023 verschlechtert.

    Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

    In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2020 wurden zuletzt terroristische Angriffe im Süden der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik verübt; die Lage an der Grenze bleibt weiterhin volatil.

    Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.

    • Seien Sie angesichts der verschlechterten Sicherheitslage besonders vorsichtig, vor allem an belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr, ausländischen Botschaften, an bekannten Treffpunkten von Ausländern und bei unvorhergesehenen, nicht alltäglichen Ereignissen.
    • Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Cabo Delgado in Mosambik) wird abgeraten.

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die Lage in Tansania ist, trotz Inflation und Preissteigerung, insgesamt stabil. Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    Auch auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und seit Beginn 2023 weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung, bei denen insbesondere Ausländer von angeblichen hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere wird vor Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten gewarnt.

    Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. 

    Dem Auswärtigen Amt sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki.

    Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden.

    Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich.

    Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben.

    • Steigen Sie ausschließlich in registrierte Taxis ein (erkennbar an weißen Kennzeichen und einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie), deren Fahrer Ihnen persönlich bekannt sind, durch Ihnen bekannte Personen vermittelt wurden oder deren Fahrten nachvollzogen werden können (z.B. per Uber).
    • Selbst wenn Sie einen Taxifahrer, z.B. über ein Hotel gebucht haben, ist Vorsicht geboten: Fahrer registrierter Taxis holen ihre Fahrgäste innerhalb des Flughafenterminals ab.
    • Steigen Sie außerhalb des Flughafengeländes in kein Taxi, auch nicht am Taxistand vor dem Terminal 2.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten, Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.

    • Halten Sie bei Fahrten in Mietwagen Fenster und Türen geschlossen und verriegelt; beobachten Sie Ihre Umgebung stets sorgfältig.

    • Achten Sie bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen.
    • Sollten Sie sich als Touristen in der Region Kilimandscharo aufhalten, lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.
    • Meiden Sie nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände innerhalb der Küstenstädte auch tagsüber.
    • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus, aber auch beim Geldabheben, besonders vorsichtig.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Piraterie auf hoher See

    Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

    • Lassen Sie als Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten.
    • Registrieren Sie sich bei Fahrten in den gefährdeten Gewässern beim Maritime Security Center.

    Natur und Klima

    Es herrscht wechselfeuchtes, tropisches Klima mit ausgeprägten Trocken- und Regenzeiten.
    Insbesondere Küstenregionen sind von Juni bis Oktober von monsunartigen Regenfällen und Überflutungen betroffen, so dass Straßen unpassierbar werden können.

    Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken und nach Sansibar auch Fährverbindungen.

    Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß.

    Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar.

    Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania.

    Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Bei der Benutzung von Fähren sind augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren zu meiden.

    • Fahren Sie vorsichtig und defensiv.
    • Achten Sie darauf, dass die von Ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand und die Sicherheitsgurte funktionstüchtig sind.
    • Wählen Sie Busgesellschaften vor dem Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sorgfältig im Hinblick auf Sicherheitsstandards aus.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Verzichten Sie bei Sturm oder Gewitter auf eine Überfahrt nach Sansibar, und nehmen Sie eine Fährverbindung bei ruhiger See. Aktuelle Informationen sind beim privaten Tourismusverband Sansibars erhältlich.
    • Wählen Sie ggf. alternativ zur Fährverbindung eine Flugverbindung nach Sansibar.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor. Es kann nicht ausgeschlossenen werden, dass auch ausländische Staatsangehörige Ziel strafrechtlicher Maßnahmen werden könnten. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

    Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools“) ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet.

    Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.

    Seit Juni 2019 gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht.
    Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA.
    Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen.
    Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen.
    Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomat benutzten Kreditkarte.

    • Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen umgehend, gründlich und melden Sie verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem jeweiligen Kreditinstitut.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tansanias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Einreise

    Einreisende müssen sich ggf. einem Gesundheitsscreening (wie z.B. Temperaturmessung) sowie ggf. kostenfreien ad-hoc-Schnelltests unterziehen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich umgehend isolieren und ggf. mit weiteren Maßnahmen der Gesundheitsbehörden rechnen.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte vor der Einreise als E-Visum beantragt und bezahlt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilen. Diese und ggf. weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Botschaft von Tansania in Berlin.

    Neben der vorherigen Einholung des Visums vor der Einreise kann zum Zweck touristischer Reisen ein sog. „Visa on Arrival“ bei Einreise beantragt werden. Die Ausstellung ist jedoch nicht garantiert und zudem muss mit Wartezeit gerechnet werden. Die Kosten betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch minderjährige Kinder), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder bar in passenden USD-Noten (50/100 USD), siehe auch Reiseinfos - Geld/Kreditkarten.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

    Erfassung biometrischer Daten

    Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt.
    Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.

    Einfuhrbestimmungen

    Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.

    Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden.

    Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen. 

    Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden.

    Heimtiere

    Für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max. zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die Botschaft von Tansania in Berlin.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Seit Oktober 2023 treten vermehrt Malaria-Fälle auf Sansibar auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  

    • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Impfschutz

    Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfieberendemiegebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt.  
    Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt.
    Für längere Aufenthalte im Land und bei erhöhter Mückenexposition kann eine Gelbfieberimpfung auch aus medizinischen Gründen sinnvoll sein.

    • Beachten Sie auch die Hinweise des sansibarischen Gesundheitsministeriums bzw. die Stellungnahme der Botschaft Tansanias in Berlin, die ggf. ausgedruckt mitgeführt werden sollte.
    • Bitte beachten Sie, dass laut WHO-Kriterien bei Aufenthalten über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus Tansania notwendig ist. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Gelbfieber, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit inklusive der Städte (auch Daressalam), Nationalparks und auf den Inseln Sansibar, Mafia und Pemba. Der Anteil der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    HIV/AIDS ist im Land ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Regelmäßig kann es während der Regenzeit (Dezember bis März) zu lokal begrenzten Cholera-Ausbrüchen kommen. Es ist ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen.
    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Afrikanisches Zeckenbissfieber

    Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever).

    Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

    • Schützen Sie sich durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr.

    Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

    In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (Tse-Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

    • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

    Meningokokken-Krankheit (u. a. bakterielle Hirnhautentzündung)

    Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.

    Leptospirose

    Im Südwesten des Landes (Region Lindi) ist es zu mehreren Fällen von Leptospirose gekommen. Der Erreger wird durch Kontakt mit Süßwasser übertragen, das mit dem Urin von Nagetieren verunreinigt wurde, oder durch direkten Kontakt mit dem Nager-Urin. Es handelt sich um eine schwer verlaufende, hochfieberhafte Erkrankung, die zahlreiche Organe schädigen kann. Das Risiko für Reisende wird als gering eingeschätzt.

    • Meiden Sie den intensiven Kontakt mit Süßwasser oder Hautkontakt mit feuchten Naturböden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Victoria-See) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in ganz Tansania konsequent ab.

    Gifttiere

    In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

    • Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt.
    • Entfernen Sie vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.

    Höhenkrankheit

    Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). –Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden. Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Höhenkrankheit.

    • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.

    • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise
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    Donnerstag, 2. Mai 2024 14:30 Uhr

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    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Seit einer Machtübernahme durch das Militär am 30. August 2023 befindet sich Gabun in einem Transitionsprozess. Die Lage ist zurzeit ruhig, weitere Entwicklungen bleiben jedoch schwer vorhersehbar. Eine nächtliche, landesweite Ausgangssperre gilt von 2 bis 5 Uhr.

    • Bitte halten Sie sich in den Medien über die geltenden Regeln und über die Sicherheitslage auf dem Laufenden.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil kann es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen kommen. Es gibt Handtaschendiebstähle und Betrugsfälle, u.a. mit Kreditkarten an Geldautomaten.

    Im gesamten Golf von Guinea, hauptsächlich vor der Küste Nigerias, besteht die Gefahr von Piraterie. Banden überfallen Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.

    • Verriegeln Sie bei Autofahrten alle Türen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht tropisches Regenwaldklima. In den Regenzeiten von Oktober bis Mitte Dezember und von Mitte Februar bis Mai kann es zu Überschwemmungen kommen.

    • Verfolgen Sie in Regenzeiten die Wettervorhersagen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Hauptverkehrsstraßen sind in überwiegend schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu. In der Regenzeit sind viele Straßen nur mit geländegängigen Fahrzeugen passierbar.

    Öffentliche Busse, Kleinbusse und Taxis sind oft nicht in verkehrssicherem Zustand. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer ereignen sich vergleichsweise häufig schwere Unfälle von Überlandbussen. In Sammeltaxis besteht ein Risiko von Taschendiebstählen. Fahrten in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

    Von der Nutzung innergabunischer, veralteter Fähren (Libreville-Port Gentil und Lambaréné-Port Gentil) wird abgeraten. Es kamen Unfälle vor, weil Fähren nicht in verkehrssicherem Zustand waren.

    • Seien Sie im Straßenverkehr und bei der Nutzung von Sammeltaxis besonders vorsichtig.
    • Halten Sie nur leere Taxen an und vereinbaren Sie mit dem Fahrer einen Tarif für die exklusive Nutzung.
    • Achten Sie auch auf den äußeren Zustand der Fahrzeuge.

    Führerschein

    Offiziell ist der nationale deutsche Führerschein mit französischer Übersetzung vorgeschrieben.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Große Teile der Bevölkerung lehnen offen gelebte Homosexualität aber als „unmoralisch“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ ab.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist gesetzlich untersagt.

    Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.

    Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution sind strafbar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dies trifft nicht zu.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Franc CFA (XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich (z.B. in großen Hotels). Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in EUR oder USD mitzuführen und am Flughafen oder bei Banken zu wechseln. Auch große Hotels wechseln für ihre Kunden zum amtlichen Kurs.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gabuns sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Das Einreisedokument muss noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Gabun beantragt werden.
    Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein sog. E-Visum bei der gabunischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.

    Mit dem Antragsverfahren für ein E-Visum werden unterschiedliche Erfahrungen gemacht: Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die Einwanderungsbehörde ihre Bearbeitungsfrist von 72 Stunden nicht eingehalten hat, woraufhin Antragsteller ihre Reisen stornieren mussten.

    • Sollten Sie ein E-Visum beantragen wollen, planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit (mehr als 72 Stunden) und mögliche Verzögerungen bei der Antragstellung ein.

    Minderjährige

    Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache.

    Einfuhrbestimmungen

    Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks.

    Es dürfen maximal 200.000 XAF ausgeführt werden, das Geld sollte vorher in EUR umgetauscht werden.

    Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

    Heimtiere

    Heimtiere müssen über einen implantierten Chip, Papiere sowie einen internationalen Impfpass verfügen, der max. 72 Stunden vor Ausreise von einem Tierarzt ausgestellt wurde. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei der Einreise gefordert und wird bei Einreise kontrolliert. Eine einmalige Impfung gilt bei Einreise als lebenslanger Nachweis. Gabun gehört zum Gelbfieberendemiegebiet Afrikas.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica (P. falciparum).

    Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG.
    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

    Virale hämorrhagische Fieber

    Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen (Gelbfieber, Ebola und Marburg Virus u.a.) ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
    Für alle hämorrhagischen Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.

    • Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.
    • Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
    • Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Nistplätze dieser Tiere.
    • Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“).
    • Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
    • Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Meist fehlen auch gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal sowie englischsprachige Mediziner.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
    Donnerstag, 2. Mai 2024 12:30 Uhr

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

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    Sicherheit

    Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

    Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten.

    Terrorismus

    Die terroristische Organisation IS übt seit Ende 2017 keine territoriale Kontrolle mehr in Irak aus. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

    Die Sicherheitslage in Gesamt-Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem in Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

    Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
    In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

    Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

    • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
    • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
    • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung in Irak aufhalten.
    • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.

    Hauptstadt Bagdad

    Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

    Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss; diese Gefahr besteht fort.

    Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.

    • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.

    Region Kurdistan-Irak

    In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage angespannt.

    Aufgrund der hoch volatilen Lage in Nahost ist die weitere Entwicklung der Sicherheitslage schwer vorhersehbar.  Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja). Sofern Reisen in die Region dennoch unbedingt notwendig sind, erfordern diese eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.

    • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
    • Prüfen Sie alternative Reiseanbieter und -routen für den Fall, dass der Flugverkehr eingeschränkt wird.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.

    Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

    Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.

    • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
    • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
    • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.

    Kriminalität

    Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
    Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.

    • Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.
    • Meiden Sie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.

    • Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

    Natur und Klima

    Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. 

    Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, sodass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Aufgrund veränderter Sicherheitslagen kann es immer wieder auch kurzfristig bei Reisen in den Irak, aus dem Irak heraus oder bei Inlandsreisen zu Flugstornierungen kommen. Die größte irakische Fluggesellschaft Iraqi Airways steht zudem auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

    Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, sodass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.

    • Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

    Der islamische Glaube ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

    LGBTIQ

    In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.

    Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz von LGBTIQ-Personen sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Eine ablehnende Haltung bis hin zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber LGBTIQ-Personen sind möglich.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

    In Irak einschließlich der Region Kurdistan Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.

    Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

    Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

    Im Februar 2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird.

    Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

    Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.

    Irak hat ein Gesetz erlassen, dass es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.

    • Führen Sie Bargeld in Euro oder USD mit.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

    Region Kurdistan-Irak

    Vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist über das Online-Portal der Regionalregierung zwingend ein E-Visum zu beantragen. Das Visum für die Region Kurdistan-Irak berechtigt nicht zur Weiterreise nach Zentralirak.

    Region Zentralirak

    Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen in Irak kann ein Visum bei Einreise (Land-, Luft und Seeweg) ausgestellt werden.

    Die Gebühren sind in USD zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.

    Visa für Aufenthalte über 60 Tagen müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.

    Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.

    • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.

    • Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.

    • Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.

    Einreisekontrolle und HIV-Test

    Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.

    Minderjährige

    Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.

    Einfuhrbestimmungen

    Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.

    Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak

    Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.

    • Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die Region Kurdistan-Irak eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Regionen Iraks.

    Heimtiere

    Für die Einreise mit Heimtieren nach Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest darf nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte das Heimtier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von neun Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
    Bei Einreise in Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erbringen.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Ein geringes saisonales Malariarisiko besteht in Irak von Mai bis November im Nordosten des Landes unter 1.500 m Höhe. Seit 2009 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Aufgrund der politischen Lage und evtl. eingeschränkter Überwachung ist die aktuelle Lage schwer beurteilbar. Sporadische Fälle sind möglich. Länderinformationen stellt die DTG zur Verfügung.
    Schützen Sie sich daher zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

    Eine medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) ist derzeit nicht empfohlen.

    HIV/AIDS

    Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera ist in Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Krim-Kongo-Fieber

    Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

    • Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)
    • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten. 

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Schistosomiasis ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.

    Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. In Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise
    Donnerstag, 2. Mai 2024 11:45 Uhr

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Unwettergefahr

    Der Flugverkehr hat sich nach den schweren Unwettern Ende April 2024 normalisiert. Jedoch ist mit weiteren, schweren Regenfällen zu rechnen, die Auswirkungen auf den Flugverkehr haben können.

    Weitere Überschwemmungen, Straßensperrungen und Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur können nicht ausgeschlossen werden.

    • Beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden: Meiden Sie Gebirge, Wüsten, Strände und das Meer.
    • Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft oder über den Flughafen Abu Dhabi bzw. Dubai.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

    Innenpolitische Lage

    Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

    • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

    In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

    Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

    Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

    Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.

    Führerschein

    Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine echte Kreditkarte (keine Debit- oder Bankkarte) vorgelegt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

    Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

    Ramadan

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

    LGBTIQ

    Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, s. „Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

    Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

    Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

    Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

    Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) nicht möglich. Wenn bei der Ausreise ein Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz verwendet wird, wird das „residency visa“ von den emiratischen Behörden ungültig gemacht.

    Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

    Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
    Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

    Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

    Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

    Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

    Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

    Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

    Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

    In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

    Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

    Telefonieren

    Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Nein
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

    • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

    Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

    Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

    Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

    Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

    Flughafentransit

    Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
    Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

    Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

    Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

    Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

    An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

    Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
    Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
    Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

    Medikamente

    Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

    Ausführliche Informationen bietet das VAE Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

    Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

    Heimtiere

    Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Medizinische Versorgung

    Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
    Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Taiwan*: Reise- und Sicherheitshinweise
    Mittwoch, 24. April 2024 16:30 Uhr

    Letzte Änderungen: Aktuelles - Erdbeben

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Erdbeben

    Am Morgen des 3. April 2024 ereignete sich vor der Ostküste Taiwans nahe Hualien ein Erdbeben der Stärke 7,2. Es gab zahlreiche Verletzte und Todesopfer. Das Beben war auf der ganzen Insel zu spüren; vor allem im Landkreis Hualien gab es größere Schäden an der Infrastruktur. Von zahlreichen, teilweise auch recht starken Nachbeben geht weiterhin Gefahr aus.

    Weiterführende Informationen bietet das taiwanische Wetteramt.

    Im Katastrophenfall können taiwanische Behörden ausländische SIM-Karten nicht ohne Weiteres orten. Daher wird der Kauf einer taiwanischen (Prepaid) SIM-Karte empfohlen. Diese gibt es gegen Vorlage des Reisepasses am Flughafen und allen Mobilfunkläden. Viele Prepaid SIM-Karten sind günstig und verfügen über unbegrenztes Datenvolumen.

    • Lassen Sie besondere Vorsicht walten.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Kaufen Sie eine taiwanische (Prepaid-)SIM-Karte und installieren sie auf Ihrem Mobilgerät.
    • Laden Sie danach die App der taiwanischen Feuerwehr (für Android; für iOS) auf Ihr Mobilgerät, um aktuelle Warnhinweise, etc. zu erhalten.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte, u.a. im lokalen Rundfunk (englischer Radiosender ICRT 100,7 FM) und achten Sie auf Warnungen des taiwanischen Wetteramts.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die innenpolitische Lage ist stabil. Demonstrationen sind in den Großstädten möglich und können zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

    • Meiden Sie Demonstrationen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in den Großstädten kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Kreditkartenbetrug.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in stark besuchten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Siehe Aktuelles

    Erdbeben

    Taiwan liegt in einer seismisch äußerst aktiven Zone. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Stärke drei und sechs registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fünf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden.

    Tropenstürme

    Das Klima ist im Norden subtropisch und im Süden tropisch.
    Taiwan wird insbesondere von Mai bis November regelmäßig von Tropenstürmen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche  und in der Folge erhebliche Schäden in der Infrastruktur verursachen können. Bei Berg- und Radwanderungen bestehen entsprechende Gefahren.

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte, u.a. im lokalen Rundfunk (englischer Radiosender ICRT 100,7 FM) und achten Sie auf Warnungen des taiwanischen Wetteramts.
    • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt sehr gute öffentliche Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Linienbussen und Eisenbahnen. Öffentliche Überlandverbindungen sind zuverlässig, pünktlich und komfortabel.

    Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Die Promillegrenze beträgt 0,15.

    Führerschein

    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Aufgrund der sehr starken Strömungen wird zu besonderer Vorsicht beim unbeaufsichtigten Baden in den Binnengewässern und im Ozean geraten.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in Taiwan nicht strafbar; gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Taiwan durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt, in der Bevölkerung ist nicht überall mit Akzeptanz zu rechnen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen können zu hohen Freiheitsstrafen führen; die Einfuhr und der Besitz größerer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der New Taiwan-Dollar (NTD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich, auch der Umtausch von Bargeld in NTD ist unproblematisch.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
    Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Taiwans, der Webseite des CDC (Center for Disease Control) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen zu Besuchszwecken kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann.
    Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.

    Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.

    Landing Visa

    Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt, das für Kurzaufenthalte von maximal 30 Tagen gegen Gebühr als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Bureau of Consular Affairs, bei der Passkontrolle) beantragt werden kann.
    Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt, das bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden muss.
    Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich.

    Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor der Einreise einzuholen ist. Es werden nur Anträge angenommen, die online beim Consular Affairs Bureau ausgefüllt werden und am Ende über einen Barcode verfügen.

    Ein- und Ausreise über die Volksrepublik China

    Reisende nach und von Taiwan mit Transitaufenthalten in der Volksrepublik China werden gebeten, sich wegen der Visumerfordernisse an eine Vertretung der Volksrepublik China zu wenden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise China.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Nach dem taiwanischen Geldwäschegesetz müssen Reisende bei Einreise und Ausreise Beträge von mehr als 100.000 NTD und von mehr als 20.000 chinesischen Renminbi (CNY) deklarieren. Gleiches gilt für ausländische Währung und Wertpapiere mit einem Gegenwert von mehr als 10.000 USD.

    Gold im Wert von über 20.000 USD, sowie Diamanten, Schmuck und Platin im Wert von über 500.000 NTD, müssen ebenfalls deklariert werden.

    Für Reisende, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, gelten die üblichen Freimengen für Alkohol und Tabakwaren.

    Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Münzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung.

    Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen.

    Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) wird mit Geldstrafen zwischen 80 und 400 EUR für landwirtschaftliche Produkte geahndet. Seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in China verschärft Taiwan seine Kontrollen bei der Einreise auf unerlaubte Fleischprodukte. Nachdem Deutschland einen Fall von Afrikanischer Schweinepest gemeldet hat, haben die taiwanischen Behörden angekündigt, dass bei Einreisenden aus Deutschland das Gepäck ausnahmslos auf das Mitführen von schweinefleischhaltigen Produkten geprüft wird. Die Strafen für die unerlaubte Einfuhr wurden empfindlich verschärft. Sie betragen bis zu etwa 28.000 EUR (1.000.000 TWD). Es ist damit zu rechnen, dass Kontrollen bei der Einreise aufgrund der Aktualität verschärft werden und bei Nichtbeachtung streng bestraft werden (Geldstrafe und/oder Einreiseverbot).
    Weitere Informationen bietet die zuständige Animal and Plant Health Inspection Agency. Reisende sollten mitgeführte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafür vorgesehenen Mülltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren.

    Für verschreibungspflichtige Medikamente sollte ein ärztliches Rezept mit englischer Übersetzung mitgeführt werden. Verbindliche Auskünfte erteilt der taiwanische Zoll, bei dem auch Vorabgenehmigungen zur Einfuhr beantragt werden können.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Haustieren bestehen Quarantänebestimmungen. Die Einfuhr muss vor Einreise unter Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses bei der zuständigen Animal and Plant Health Inspection Agency beantragt werden.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A/B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) auch gegen Dengue-Fieber und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden in der Saison von Juni bis Oktober landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Hepatitis B

    Taiwan war jahrelang ein hochendemisches Land für Hepatitis B (mehr als 50% der Bevölkerung), durch Impfungen im Säuglingsalter geht die Prävalenz langsam zurück. Siehe auch Virushepatitis.

    Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

    Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Taiwan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu kleinen und größeren Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Handhygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

    Tstsugamushi Fieber (Scrub Typhus)

    Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land ein potentielles Infektionsrisiko dar. Die Erkrankungszahlen waren in den letzten Jahren niedrig.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tstsugamushi-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und tragen Sie angepasste Kleidung.

    Japanische Enzephalitis

    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Taiwan entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung mangels Englisch sprechendem Personals erschwert sein, insbesondere in ländlichen Gebieten.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    * Die Bezeichnung „Länder“ in der Auswahlliste umfasst Staaten, Provinzen und Territorien. Sie spiegelt nicht die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Status eines Landes oder einer Region wider.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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